Gesuchter Mann kann Ersatzfreiheitsstrafe zu einem späteren Zeitpunkt antreten
(ots) - Gestern Nacht (08.04.2020) stellten Beamte der Bundespolizei bei der Kontrolle auf dem Bahnhof Stralsund einen Mann fest, der durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und Bielefeld zur Strafvollstreckung wegen Diebstahl gesucht wurde.
Der 30-jährige Pole wurde im Jahre 2018 durch das Amtsgericht Oldenburg zu 35 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 350,00 Euro Geldstrafe und im gleichen Jahr durch das Amtsgericht Bielefeld zu 89 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 1.335,00 Euro Geldstrafe verurteilt.
Da der Mann keine Dokumente bei sich hatte, wurde er zur Wache mitgenommen. Mittels elektronischen Fingerabdrucks, wurden die zuvor mündlich getätigten Angaben zur Person, überprüft. Eine anschließende Durchsuchung zum Auffinden von möglichen Dokumenten ergab stattdessen eine geringe Menge Cannabis und ein verbotenes Springmesser. Die Beamten stellten die aufgefundenen Sachen sicher.
Da er Mann über nicht ausreichende Barmittel verfügt, hätte er nun inhaftiert werden müssen. Auf Grund der Handlungsanweisung vom 20.03.2020 durch das Justizministerium Mecklenburg Vorpommern erfolgt keine Inhaftierung in die hiesige Justizvollzugsanstalt. Die Haftbefehle bleiben bestehen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten sein, falls bis dahin die zu zahlende Geldstrafe noch immer nicht beglichen ist.
Darüber hinaus muss sich der Mann nun wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann die Wache verlassen und wurde auf freien Fuß belassen.
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Datum: 09.04.2020 - 12:39 Uhr
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