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Allgemeinverfügung gegen Treffen der Autotuning-Szene am Karfreitag und in der Nacht zu Samstag - Stadt und Polizei kündigen Kontrollen an

ID: 2335807

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Paderborn und der Kreispolizeibehörde Paderborn:

Die Stadt Paderborn erlässt von Karfreitag, 10. April, 00.00 Uhr, bis zum Samstag, 11. April, 06.00 Uhr, eine Allgemeinverfügung, die jegliche Treffen der Tuning-Szene verbietet. In dieser Zeit sind im gesamten Stadtgebiet, sowohl auf öffentlichen und privaten Flächen, keine Zusammenkünfte, egal ob mit oder ohne Fahrvorführungen, erlaubt. Mit der Allgemeinverfügung möchte die Stadt Paderborn die Rechtsverordnung des Landes zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergänzen und den Schutz des stillen Feiertages am Karfreitag sicherstellen.

Mitarbeiter der Stadt Paderborn und die Polizei kontrollieren, ob die Maßgaben des Verbotes eingehalten werden.

Rechtsgrundlage für die Verfügung ist das Feiertagsgesetz NRW, das unter anderem das außerordentliche Schutzbedürfnis dieses Tages herausstellt. Wegen der besonderen Bedeutung für die Ausübung der christlichen Religionsausübung ist gerade der Karfreitag als einer der am stärksten geschützten Feiertage überhaupt anzusehen, dessen ernster Charakter eine besondere Rücksichtnahme erfordert.

Vor 2017, hier war zum ersten Mal eine solche Allgemeinverfügung erlassen worden, war der Karfreitag von mehreren tausend Teilnehmern der Tuningszene genutzt worden, um sich in Paderborn zu treffen. Neben dem eigentlichen Treffen und der Zurschaustellung (Car-Posing) der technisch veränderten Fahrzeuge kommt es durch Teilnehmer immer wieder zu massiven Verkehrsbehinderungen, gefahrenträchtigen Fahrmanövern und extremen Ruhestörungen durch laute Motorengeräusche, quietschende Reifen und mitunter stundenlanges, unnützes Hin- und Herfahren im Stadtgebiet. Hinzu kommt die gesteigerte Gefahr, dass Zuschauer oder unbeteiligte Dritte bei Unfällen schwer verletzt werden und die Treffen für illegale Rennen genutzt werden. Beim sogenannten "Seasons End" Anfang Oktober 2017 verunglückte ein Tuner beim Beschleunigen und Driften. Er prallte auf dem Südring gegen eine Ampel und zog sich selbst Verletzungen zu. Seine Beifahrerin und Unbeteiligte blieben glücklicherweise unverletzt. Die Beteiligung an illegalen Rennen, dazu zählen auch Beschleunigungsfahrten einzelner Fahrzeuge, ist seit Mitte Oktober 2017 von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft worden. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sind möglich - bei schweren Unfallfolgen bis zu zehn Jahre Gefängnis.





Die Zusammenkünfte so vieler Tuner in der Innenstadt führen schon seit langem zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern, die sich in ihrem Recht auf "Feiertagsruhe" massiv gestört fühlen.

Die Treffen, für die in der Vergangenheit im Wesentlichen über die sozialen Medien geworben wurde, haben Veranstaltungscharakter, ohne dass es allerdings einen verantwortlichen Veranstalter oder Organisatoren gibt. Sich daraus ergebene Pflichten (Erlaubnisse für die Sondernutzung von Straßen und Plätzen, sonstige Absprachen mit Stadt und Polizei, Sicherheitsbelange, Umweltschutz, etc.) wurden nicht wahrgenommen.

Sollten sich Tuner trotz des Verbots in Paderborn treffen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Anzeigen erstattet werden. Sollte dem Platzverweis nicht nachgekommen werden oder wird der Fahrzeugführer, trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter, wiederholt im Stadtgebiet angetroffen, wird das Fahrzeug sichergestellt.

Um die Schutzbedürfnisse der Einwohner zu gewährleisten und die Vorgaben der Rechtsordnung durchzusetzen, wurde die Verfügung erlassen und bei Verstößen ein Einschreiten seitens der Verwaltung und der Polizei als erforderlich angesehen. Darüber hinaus kündigt die Polizei ein konsequentes Einschreiten bei allen Verkehrsverstößen an.

Die Stadt Paderborn und die Kreispolizeibehörde Paderborn betonen ausdrücklich, dass mit den Maßnahmen keine "Kriminalisierung" der Szene erfolgen soll, sondern der Schutz von Anwohnern und die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vordergrund stehen. Es gilt der Appell erst gar nicht nach Paderborn anzureisen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 05251/306-1320 E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de

Außerhalb der Bürozeiten:

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Datum: 09.04.2020 - 13:51 Uhr
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