Corona
(ots) - Im Zeitraum vom 09.04.2020 16:00 Uhr bis 10.04.2020 11:00 Uhr wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hildburghausen (PI HBN) vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet aufgrund von Nichtbeachtung der aktuellen Kontaktbeschränkungen.
Gegen 16:10 Uhr stellten die Beamten der PI HBN während ihrer mobilen Streifentätigkeit auf dem Markt in Hildburghausen drei Personen fest, welche sich mit Handschlag begrüßten und als Gruppe zusammen standen. Die Beamten forderten die drei höflichst auf, die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie den Mindestabstand zueinander einzuhalten. Die Personengruppe ignorierte die Anweisungen der Beamten, sodass schließlich deren Identität aufgenommen wurde. Zudem wurde ihnen ein Platzverweis erteilt, welchem sie nur unter Nachdruck nachkamen. Des Weiteren stellten Beamte der PI HBN gegen 19:00 Uhr während einer Fußstreife durch den Stadtpark in Hildburghausen eine Personengruppe von drei Personen fest. Die Betroffenen saßen bzw. standen um eine Parkbank und missachten den Mindestabstand aufgrund von Körperkontakt. Bei einer weiteren Kontrolle des Stadtgebiets Hildburghausen wurden gegen 19.30 Uhr vier Personen am Johann-Sebastian-Bach-Platz festgestellt. Ihre Daten wurden erhoben.Sämtliche Vorfälle wurden als Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit dem Ziel einer entsprechenden Prüfung der weiteren Bearbeitung in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamt Hildburghausen übersandt.
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Datum: 10.04.2020 - 12:15 Uhr
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