Osnabrück - Sprayer durch Osnabrücker Polizei und Bundespolizei festgenommen
(ots) - Am Karfreitag beobachtete ein Lokführer an der Wersener Landstraße zwei Personen, die Brückenteile mit Farbe beschmierten und alarmierte die Polizei. Die Beamten der Bundespolizei Osnabrück und der Polizeiwache Winkelhausenstraße konnten unmittelbar darauf zwei Verdächtige im Alter von 25 und 26 Jahren festnehmen, die Farbe an ihrer Kleidung hatten. Weiterhin entdeckten die Beamten in unmittelbarer Nähe ein Auto, in dem sich weitere Spraydosen befanden. Die beiden Männer wurden zur Wache gebracht und der Wagen auf Anordnung des Amtsgerichtes Osnabrück beschlagnahmt. Durch den Aufenthalt an den Bahngleisen wurde für die Lokführer zwischen 16.25 und 17.20 Uhr "Fahren auf Sicht" angeordnet, wodurch bei fünf Zügen eine Verspätung von insgesamt 100 Minuten entstand. Die Farbschmierer wurden erkennungsdienstlich behandelt und erhalten eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Darüber hinaus werden auf das Duo noch weitere erhebliche Kosten, zum Beispiel für das Entfernen ihrer Schmierereien, zukommen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück Mareike Edeler Telefon: 01520/93 99 169 E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de http://www.pi-os.polizei-nds.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4569426 OTS: Polizeiinspektion Osnabrück
Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.04.2020 - 13:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2336411
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OS
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Osnabrück - Sprayer durch Osnabrücker Polizei und Bundespolizei festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).