Bundespolizei ahndet Verstöße in Kehl
(ots) - Zwei deutsche Staatsangehörige erwarten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Passgesetz. Sie waren gestern Abend am Grenzübergang Kehl Trambrücke über die dortige Absperrung geklettert, um von Straßburg nach Kehl zu kommen. Beide müssen nun mit einem Bußgeld von mehreren Hundert Euro rechnen.
Seit der Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen darf die Landgrenze zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich nur noch an den durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Grenzübergängen(Stand:24. März 2020:https://www.bmi.bund.de/Sha redDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/liste-grenzuebergangsstellen.html) überschritten werden.
Am 3. April 2020 wurden die notifizierten Grenzübergänge im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ein Überschreiten der Grenze ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet ist.
Wer sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs über eine Auslandsgrenze entzieht (z.B. Verstecken im Fahrzeug) oder eine Auslandsgrenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen überschreitet, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeiten können bei besonders schweren Verstößen insbesondere bei wiederholter Begehung) mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Des Weiteren kann bei im Ausland wohnhaften Personen eine Sicherheitsleistung erhoben werden. Außerdem wird der Grenzübertritt verhindert oder unterbunden.
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Datum: 12.04.2020 - 12:23 Uhr
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