Polizei löst Gruppenlagerfeuer am frühen Ostermontag auf
(ots) - (He.) Am Sonntag um 2:45 Uhr treffen sich fünf Heranwachsende, im Alter zwischen 18 und 20 Jahren,im Wald, nahe des Kanals in Haste. Hier entzünden sie ein Lagerfeuer und trinken Alkohol. Jedoch halten sie den vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander nicht ein.
Dieses stellt einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung dar. In der es u.a. wie folgt heißt: In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt.
Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro geahndet.
Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass derzeit der Waldbrandgefahrenindex (WBI) in der Region schon bei der Stufe 3 eingestuft ist. Der WBI zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr.
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Datum: 14.04.2020 - 08:35 Uhr
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