Mainz Oberstadt - Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Am Ostermontag, kurz nach 19 Uhr wird der Polizei eine sich im alten Jobcenter unberechtigt aufhaltende und lärmende Person gemeldet. Vor der Tür des Gebäudes stehe weiterhin ein Quad. Auf der Anfahrt, unweit des Objektes, kommt der Funkstreife des Altstadtrevieres vom Rodelberg ein Quad entgegen. Die Kollegen geben dem Fahrer Haltezeichen, die dieser jedoch ignoriert und stattdessen über einen unbefestigten Weg in Richtung Geschwister-Scholl-Straße (Höhe Kleingartensiedlung) weiterfährt. Über Funk wird eine ebenfalls anfahrende Streifenwagenbesatzung über die Flucht informiert. Der Quadfahrer bleibt beim Versuch das Gleisbett zu überqueren stecken und wird durch die beiden Streifen widerstandslos festgenommen sowie überprüft. Es stellt sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und das Versicherungskennzeichen des Quads (50 ccm) aus dem Jahr 2018 ist. Nach Rücksprache mit dem Halter des Fahrzeuges führt der Kontrollierte das Fahrzeug weiterhin unberechtigterweise. Der 35-jährige, auf den nun diverse Strafverfahren zukommen, wird nach Durchsuchung auf der Dienststelle entlassen und das Quad dem Besitzer zugeführt.
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Datum: 14.04.2020 - 09:55 Uhr
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