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Vollstreckung Sitzungshaftbefehl und Feststellung Urkundenfälschung

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(ots) - Am Freitag, den 10. April 2020, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Stadtgebiet Görlitz einen 42-jährigen Deutschen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Da der Deutsche am 05. Februar 2020 nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ordnete das Amtsgericht Görlitz Sitzungshaft an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ebenfalls am Freitag in den Abendstunden wurde in Görlitz in der Girbigsdorfer Straße ein in Chemnitz zugelassener Pkw angehalten und kontrolliert. Der 45-jährige Fahrer, der sich alleine in dem Fahrzeug befand, gab an, dass er seinen Cousin in Görlitz besuchen wollte. Er wies sich mit seinem deutschen Aufenthaltstitel aus. Auf die Frage, wo sein Pass ist, sagte der Syrer, dass er keinen besitzt. Durch die Beamten wurde im Handschuhfach, unter einem Stapel Unterlagen, der Reisepass des Mannes aufgefunden. In dem Pass befanden sich ein griechisches Visum sowie zwei Passkontrollstempel. Den Beamten fiel auf, dass es sich bei den Stempeln um Fälschungen handelt. Die Überprüfung des Visums ergab, dass dieses durch Griechenland Diebstahl ausgeschrieben war. Der Reisepass sowie das darin befindliche Visum wurden sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Weiterhin wurde gegen ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Allgemeinverfügung (Verstoß Ausgangsbeschränkung und Besuchsverbot) erstattet.

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Datum: 14.04.2020 - 11:56 Uhr
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