200416-3-K Drogen mit zur Polizeiwache gebracht - Strafanzeige
(ots) - Auf der Wache in der Innenstadt haben Polizisten am Mittwochnachmittag (15. April) bei einem jungen Mann (21) Drogen gefunden und beschlagnahmt. Der Besucher der Polizeidienststelle hatte derart stark nach Marihuana gerochen, dass die Beamten sich zur Durchsuchung des Mannes entschlossen.
Der 21-Jährige muss sich jetzt in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Gegen 14.45 Uhr erschien der Mann auf der Polizeiwache in der Stolkgasse und fragte nach dem Sachstand eines anderen Verfahrens. Die Beamten sprachen den Mann auf den intensiven Geruch nach Marihuana an. Nach seiner Belehrung erklärte er, dass er vor der Polizeidienststelle einen Joint geraucht habe. Das wäre ja nicht verboten, denn er tue keinem was und habe nichts falsch gemacht. Der Tatverdächtige händigte den Polizisten freiwillig einen Hundekotbeutel aus, in dem sich Drogen befanden. In seinem Rucksack fanden die Uniformierten zusätzlich zwei Gegenstände, die zur Zerkleinerung von Marihuana genutzt werden. An beiden "Grindern" befanden sich noch Drogenanhaftungen - Sicherstellung. (he)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4572510 OTS: Polizei Köln
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.04.2020 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2338793
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200416-3-K Drogen mit zur Polizeiwache gebracht - Strafanzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).