(RW-Feckenhausen) Widerrechtliche Ablagerung von Hausmüll (02.04.2020)
(ots) - Einem Bußgeld des Landratsamtes Rottweil sieht eine 25-jährige Frau mit Wohnsitz im Zollernalbkreis entgegen. Das Umweltschutzamt des Landkreises Rottweil meldete dem Sachbereich Gewerbe / Umwelt des Polizeipräsidiums Konstanz eine Hausmüllablagerung an der Zufahrtsstraße zum Naturfreundehaus Jungbrunnen zwischen Feckenhausen und Zepfenhan.
Die Überprüfung des abgelagerten Hausmülls durch die Umweltermittler führte zum Fund von Hinweisen auf ihre Personendaten, anhand derer die 25-Jährige nun als Verursacherin ermittelt wurde.
Gegen die Betroffen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Datum: 17.04.2020 - 08:30 Uhr
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