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Arbeitgeber zahlt Geldstrafe seines Mitarbeiters

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(ots) - Die Bundespolizei hat Donnerstagmorgen den Haftbefehl gegen einen 42-Jährigen vollstreckt. Weil er die offene Geldstrafe selbst nicht bezahlen konnte, sprang kurzfristig der Arbeitgeber des Mannes ein und beglich die Strafe. Trotzdem bekam er eine Anzeige.

Der 42-Jährige war gegen 05:40 Uhr mit einem PKW über die BAB 280 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der verstärkten grenzpolizeilichen Überwachung durch die Bundespolizei wurde das Fahrzeug angehalten und kontrolliert.

Bei der Überprüfung der Personalien des Ungarn stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Er hatte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim über 1.800,- Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht beglichen. Deshalb wurde die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen Haft angeordnet.

Da der 42-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht selbst bezahlen konnte, sprang kurzerhand sein Arbeitgeber ein. Der Chef beglich im Laufe des Vormittags die offene Geldstrafe von 1.800,- Euro und die angefallenen Kosten von 73,50 Euro für seinen Mitarbeiter.

Weil der 42-Jährige seit 2016 über keine Fahrerlaubnis mehr verfügt, leiteten die Bundespolizisten erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ein. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

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Datum: 17.04.2020 - 09:24 Uhr
Sprache: Deutsch
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