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Teilvollstreckung Haftbefehl gegen 37-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein

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(ots) - Am Donnerstagabend, den 16. April 2020 kontrollierten Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof Dessau gegen 21:50 Uhr einen 37-jährigen Mann und stellten fest, dass die Gültigkeit seines Personalausweises bereits seit über einem Jahr abgelaufen war. Bei der sich anschließenden Kontrolle seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich zudem heraus, dass der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau seit November 2019 per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Dessau-Roßlau im März 2019 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 1080 Euro oder einer Ersatzfreiheitstrafe von 90 Tagen. Da er weder die Zahlung der Geldstrafe leistete, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest. Er rief einen nahen Verwandten an, der 500 Euro aufbringen konnte. Die Bundespolizisten kontaktierten die zuständige Staatsanwaltschaft. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie war diese zunächst mit einer Teilzahlung der 500 Euro einverstanden. Somit konnte der Gesuchte die Dienststelle nach der Zahlung der 500 Euro wieder verlassen. Dennoch muss er die restliche Summe zeitnah noch begleichen. Des Weiteren fertigten die Bundespolizisten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des abgelaufenen Personalausweises an.

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Datum: 17.04.2020 - 13:05 Uhr
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