Verwirrte Person mit Messer von der Polizeiüberwältigt - niemand verletzt
(ots) - Am gestrigen Freitagabend gegen 20:05 Uhr überquerte ein 45-jähriger Aachener die Heinrichsallee an der Fußgängerampel als er auf einen 57-Jährigen am gegenüberliegenden Gehweg traf. Der 57-Jährige, ebenso aus Aachen, gestikulierte plötzlich wild, so dass der Eindruck entstand, dass er Hilfe benötigte. Darauf angesprochen zog dieser plötzlich aus einer seiner mitgeführten Taschen ein Fleischermesser und drohte damit. Der 45Jährige und andere Passanten wichen zurück. Eine Streifenwagenbesatzung, die gerade an der Fußgängerampel verkehrsbedingt wartete, erkannte die Situation. Die Polizeibeamten sprangen aus dem Wagen, drohten dem 57-Jährigen den Schusswaffengebrauch an und forderten ihn auf, sich auf den Boden zu legen. Dem kam er nach, konnte dort gefesselt und durchsucht werden.
Der Mann machte verwirrte und unplausible Angaben zu Motiv und Verhalten. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten weitere gefährliche Gegenstände und stellten sie sicher. Unter Hinzuziehung eines Arztes wurde der offenbar Verwirrte in ein Krankenhaus zur weiteren Untersuchung gebracht. Es wurde niemand verletzt.
I.A. Mi. Beckers, PHK
Rückfragen bitte an:
Polizei Aachen Pressestelle
Telefon: 0241 / 9577 - 21211 Fax: 0241 / 9577 - 21205
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/4574121 OTS: Polizei Aachen
Original-Content von: Polizei Aachen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.04.2020 - 08:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2339923
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:
Aachen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verwirrte Person mit Messer von der Polizeiüberwältigt - niemand verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Aachen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).