(BC) Laupheim - Neu gekauft aber nicht zugelassen / Am Dienstag stoppte die Polizei in Laupheim einen Autofahrer, weil sein Anhänger nicht versichert war.
(ots) - Gegen 18.30 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Ehinger Straße ein Anhänger ohne Kennzeichen auf. Den hatte ein 36-Jähriger an seinen Dacia gehängt. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann den Anhänger kurz zuvor gekauft hatte und sich erst später um die Zulassung kümmern wollte. Jetzt muss er mit einer Strafanzeige rechnen.
Die Polizei mahnt: Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt. Die Versicherung ist vorgeschrieben, weil die Teilnahme am Verkehr Gefahren in sich birgt. Schnell werden andere verletzt oder gar getötet oder hoher Schaden verursacht. Damit alle zu ihrem Recht kommen, soweit dies möglich ist, müssen die Fahrzeuge versichert sein. Sonst muss der Verursacher persönlich haften, was eine enorme finanzielle Belastung werden kann. Und für die Opfer würde sonst manchmal gar kein Ausgleich möglich sein.
+++0704602
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4577673 OTS: Polizeipräsidium Ulm
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.04.2020 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2342498
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (BC) Laupheim - Neu gekauft aber nicht zugelassen / Am Dienstag stoppte die Polizei in Laupheim einen Autofahrer, weil sein Anhänger nicht versichert war."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).