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Zoll beschlagnahmtüber 1000 Liter Bier und 12 Kilogramm Kaffee

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(ots) - Weil ein 46-jähriger Mann neben 1.131 Litern Bier auch 12 Kilogramm Kaffee in seinem Lastwagen nach Deutschland schmuggelte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Biersteuergesetz und das Kaffeesteuergesetz eingeleitet.

Am Morgen des 20. April kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt am Erfurter Kreuz einen aus Bulgarien kommenden Lastwagen, der auf der Autobahn 4 Fahrtrichtung Frankfurt am Main unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten neben den geladenen bulgarischen Lebensmittelspezialitäten auch 1.131 Liter Bier und 12 Kilogramm Kaffee fest. Nach dem Bier und dem Kaffee befragt, gab der Fahrer an, dass er dieses in Bulgarien günstig erworben habe und nun an Empfänger in Deutschland ausliefern wolle. Weil er sowohl das Bier als auch den Kaffee hätte versteuern müssen, da er diese gewerblich transportierte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Für die nicht gezahlten Steuern sowie für die zu erwartende Strafe wurde eine Sicherheit in Höhe von 300 Euro erhoben.

Bereits am 16. und 17. April machten die Erfurter Zöllner ähnliche Entdeckungen. Bei der Kontrolle eines polnischen Kleinbusses, der auf dem Weg nach Großbritannien war, entdeckten die Beamten über 2,5 Kilogramm Tabakfeinschnitt in einem Paket, welches für einen dort lebenden Landsmann bestimmt war. Da der Versand von Tabakwaren mittels Post- und Kurierdienst nicht erlaubt ist, musste der Fahrer des Kleinbusses den Tabak nachversteuern und insgesamt rund 365 Euro entrichten. Der Tabak wurde sichergestellt.

Nicht ganz so günstig kam hingegen der Fahrer eines rumänischen Transporters davon. Weil auch dieser in mehreren Kurierdienstsendungen insgesamt 3.200 Zigaretten und 8,75 Liter Alkohol nach Großbritannien gewerblich transportieren wollte, musste er insgesamt 750 Euro an Steuern und Sicherheit leisten. Die Tabakwaren wurden zudem sichergestellt.

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Datum: 23.04.2020 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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