(Konstanz) Uneinsichtige Personen beleidigen immer mehr bei Kontrollen Polizeibeamte (22.04.2020)
(ots) - Seit 23.03.2020 gilt die Corona-Verordnung, die u.a. besagt, dass sich maximal zwei Personen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen, mit Ausnahme Angehöriger im selben Haushalt. Und dennoch gibt es einzelne, die es immer noch nicht verstanden haben, die immer noch sich selbst, andere und so die Allgemeinheit gefährden und durch Ihr Handeln die Verbreitung des Corona-Virus forcieren.
So wurden am gestrigen Dienstag mehrere kleine Personengruppen ohne den nötigen Abstand einzuhalten in der Innenstadt beim Eisessen, im Stadtpark an der Uferpromenade beim Cocktailtrinken und am Hafen Konstanz, ebenfalls Getränke zu sich nehmend, von Polizisten kontrolliert. Auf den Verstoß angesprochen zeigten sich diese uneinsichtig, provokant und diskutierten mit den Beamten über deren Maßnahmen.
Um es nochmals mit aller Deutlichkeit klarzustellen:
Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben. Er handelt rechtswidrig. Die Aufgabe der Polizei ist es, die Einhaltung der von der Bundes- und Landesregierung beschlossenen Verordnungen zu kontrollieren!
Verstöße werden von der Polizei geahndet! Gleichwohl handeln die Kollegen verhältnismäßig.
Zwingen Sie durch Ihr Verhalten nicht die eingesetzten Beamten, Sie mit empfindlichen Geldstrafen oder gar mit Haftstrafen belegen zu müssen! Schützen Sie durch Ihr vernünftiges Verhalten sich selbst, Ihre Familie und letztlich uns alle!
Rückfragen bitte an:
Tatjana Deggelmann Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1014 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 23.04.2020 - 13:23 Uhr
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