Wasserschutzpolizei M-V informiert zu den aktuellenÄnderungen zur Anti-Corona-VO MV
(ots) - Für die Wassersportfreunde und Bootsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich durch die Änderung der Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV vom 22. April 2020 keine neuen Regelungen (siehe Grafik). Spitzenathletinnen und -athleten aus Mecklenburg-Vorpommern mit dem Status Bundeskader sowie Berufssportlerinnen und Berufssportler, können ab sofort für das Training notwendige Sportanlagen am Wasser zu Trainingszwecken nutzen. Der Zugang zu ausgewählten Sportanlagen wird durch die Gemeinden, in denen sich die Sportanlage befindet, gestattet.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Bürgertelefon unter 0385 / 588-11311 oder schauen Sie in die aktualisierten FAQ des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (https://www.regierung-mv.de/Landesreg ierung/im/weitere-Themen/FAQ%20Coronavirus).
Rückfragen zu den Bürozeiten:
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Datum: 23.04.2020 - 15:03 Uhr
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