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Abstand zählt weiterhin - Trotz erster Lockerungen ist die Corona-Verordnung nicht ausgesetzt

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(ots) - "Obwohl ein erstes wichtiges Etappenziel erreicht worden ist, die ungehinderte Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen und damit Menschenleben zu retten, gilt es auch weiterhin, die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung einzuhalten", appelliert Polizeipräsident Uwe Stürmer an die Bevölkerung. Mit wenigen Ausnahmen haben sich die Menschen in unserer Region bisher vorbildlich verhalten und zu diesem positiven Ergebnis beigetragen, bestätigt der Polizeichef.

In den vergangenen fünf Wochen haben die Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg bei ihrer Überwachungstätigkeit zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes über 9.600 Personen und etwa 2.500 Fahrzeuge kontrolliert. Die Polizistinnen und Polizisten stellten dabei insgesamt 1.340 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. In über 1.200 Fällen handelte es sich zumeist um Gruppen, die im öffentlichen Raum verweilten und gegen die erlaubte Anzahl von Personen an einer Örtlichkeit verstoßen oder den Mindestabstand nicht eingehalten hatten. Auf Grundlage der von der Polizei angezeigten Sachverhalte werden von den zuständigen Ordnungsämtern Bußgeldverfahren eingeleitet, die in den meisten Fällen Bußgeldbescheide in Höhe von 100 bis 200 Euro für die Betroffenen nach sich ziehen.

Es sei, gemessen an den tiefgreifenden Einschränkungen, sicher nicht leicht, so der Leiter des Polizeipräsidiums, diese einschneidenden Maßnahmen, insbesondere das Kontaktverbot bei frühlingshaften oder schon sommerlichen Temperaturen, aufrecht zu erhalten. Allerdings gebe es dazu noch keine Alternative. "Die ersten Lockerungen, insbesondere die Öffnung von Geschäften, dürfen nicht dazu verleiten, sämtliche Regeln über Bord zu werfen und damit das bisher Erreichte aufs Spiel zu setzen", mahnte Stürmer.

Das Polizeipräsidium Ravensburg werde deshalb auch weiterhin in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis starke Präsenz zeigen, um mit der nach wie vor gebotenen Konsequenz auf die Einhaltung der Corona-Verordnung zu achten und insbesondere diejenigen zu beanstanden, die sich aus Leichtsinn, Uneinsichtigkeit, Ignoranz oder anderen Gründen unsolidarisch verhalten.





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Datum: 23.04.2020 - 15:49 Uhr
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