Erheblich alkoholisierter LKW-Fahrer auf der A19 gestellt
(ots) -
Am 23.04.2020 gegen 17:00 Uhr erhielt die Autobahnpolizei Linstow den Hinweis, dass ein LKW in Schlangenlinien auf der BAB 19 zwischen der AS Linstow in Richtung Berlin unterwegs sein soll. Der benannte Sattelzug mit Auflieger, beladen mit 25 Tonnen weißem Splitt, konnte Höhe PP Eldetal-West festgestellt und anschließend kontrolliert werden. Der 59jährige deutsche Fahrzeugführer aus dem Landkreis Ost-Vorpommern hatte einen Atemalkoholwert von 2,24 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Eine Strafanzeige wegen Trunkenheit wurde gefertigt. Claudia Jennewein Polizeihauptkommissarin Autobahnpolizeirevier Linstow
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock Pressestelle Yvonne Hanske Stefanie Busch Telefon 1: 038208 888 2040 Telefon 2: 038208 888 2041 Fax: 038208 888 2006 E-Mail: pressestelle-pp.rostock(at)polizei.mv-regierung.de http://www.polizei.mvnet.de https://twitter.com/polizei_pp_ros
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Rostock Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 038208 888 2110 E-Mail: elst-pp.rostock(at)polmv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/4579399 OTS: Polizeipräsidium Rostock
Original-Content von: Polizeipräsidium Rostock, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.04.2020 - 20:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2343541
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HRO
Stadt:
Linstow
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erheblich alkoholisierter LKW-Fahrer auf der A19 gestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).