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EN Storage GmbH Anlagebetrug: Ermittlungen führen zu weiteren Verhaftungen

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(ots) - Das Verfahren richtete sich zunächst gegen drei Täter. Diese verursachten in den Jahren 2011 bis 2017 mit einem Schneeballsystem einen Schaden von über 121 Millionen Euro. Die Betrüger bewegten Anlegerinnen und Anleger dazu, in den Aufbau und Betrieb digitaler Speicher zu investieren. Den eingeworbenen Geldern sollten angeblich knapp 80 Millionen Euro an Firmenwerten der EN Storage GmbH gegenüberstehen, tatsächlich waren es jedoch höchstens zwei Millionen. Die Täter verbrauchten die Gelder größtenteils mit dem laufenden Geschäftsbetrieb und mit den Zinszahlungen an die Anlegerinnen und Anleger. Sie fingierten die Anschaffung und Vermietung von Speicher-Systemen über mehrere international ausgerichtete Zahlungs- und Rechnungskarusselle. Hierbei nutzten sie Scheinfirmen und setzten auf Mittäter, die ihnen beim Verschieben der Anlegergelder halfen.

Im August 2018 verurteilt das Landgericht Stuttgart einen der Haupttäter zu einer fast achtjährigen Freiheitsstrafe. Im Jahr 2019 verstirbt der zweite Haupttäter in der Untersuchungshaft und ein Mittäter erhält eine Bewährungsstrafe. Bei zwei weiteren Beschuldigten klicken nach aufwendigen und akribischen Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen bereits im Sommer 2019 die Handschellen. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Im März 2020 wird beim Landgericht Stuttgart Anklage erhoben. Der Prozess gegen einen der Angeklagten beginnt im Mai 2020.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt ermitteln weiter und nehmen zwei weitere Beteiligte in den Fokus. Auch diese hatten vermeintlich Zahlungs- und Rechnungskarusselle über mehrere Millionen Euro im Zusammenwirken mit dem verurteilten Haupttäter betrieben. Im April 2020 erwirkt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehle gegen diese zwei Personen.

Der 22. April 2020: Kräfte des Landeskriminalamtes nehmen einen der beiden Beschuldigten fest. Einen Tag später verhaftet sie auch den anderen. Beide werden dem Haftrichter vorgeführt, welcher gestern die Untersuchungshaft anordnete.





Die in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten könnten mit empfindlichen Haftstrafen zu rechnen haben.

Die Bilanz kann sich sehen lassen: Bislang sind sechs Haftbefehle vollzogen. "Wer meint sich mit internationalen Verschleierungstaktiken der Strafverfolgung entziehen zu können, der irrt. Mit Beharrlichkeit, Fleiß und Akribie werden wir auch diese Tat klären", so LKA-Präsident Ralf Michelfelder.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart Herr Römhild Telefon: 0711-921 4400 E-Mail: pressestelle(at)stastuttgart.justiz.bwl.de



Landeskriminalamt Baden-Württemberg Herr Eggert Telefon: 0711-5401 3212 E-Mail: pressestelle-lka(at)polizei.bwl.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/4579607 OTS: Landeskriminalamt Baden-Württemberg

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Datum: 24.04.2020 - 09:25 Uhr
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