Bundespolizei informiertüber Schüler- Pendlerbescheinigung
(ots) - Seit dem 16. März 2020 führt die Bundespolizei an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg grenzpolizeiliche Einreisekontrollen durch. Ziel der Kontrollen ist es, die weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Zu diesem Zweck gilt ein generelles Einreiseverbot nach Deutschland. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind lediglich Berufspendler, Fahrer von Gütertransporten und Personen mit triftigen Gründen. In der nächsten Woche werden wieder einige Schulen und Lehranstalten den Betrieb aufnehmen. Damit auch die Schüler aus den Nachbarstaaten den Unterricht besuchen können, gelten sie insoweit als Pendler und benötigen daher neben den Grenzübertrittspapieren auch eine Schüler - Pendlerbescheinigung der Schule. Die Bundespolizei bittet alle Schüler und Pendler, die erforderlichen Dokumente bei der Einreisekontrolle griffbereit zuhalten, um die Kontrollzeiten und zeitlichen Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Netz unter: www.bundespolizei.de
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Datum: 24.04.2020 - 13:43 Uhr
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