Sicherstellung von Betäubungsmitteln - 1. Nachtrag
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Frankenthal und Polizeipräsidium Rheinpfalz
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 24.04.2020, 12.09 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/4579967
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal hat ein Haftrichter den bereits bestehenden Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Vollzug gesetzt.
Gegen die drei anderen beschuldigten Personen wurden antragsgemäß Haftbefehle wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erlassen und ihn Vollzug gesetzt.
Sämtliche vier Beschuldigte wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten verbracht.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Frankenthal
oder
Polizeipräsidium Rheinpfalz Thorsten Mischler Telefon: 0621-963-1500 E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz
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Datum: 24.04.2020 - 16:07 Uhr
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