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200424-6-K/LEV Polizeipräsident mahnt: "Einige eskalieren auf dünnem Eis - Erste Lockerungen sind kein Freifahrtschein!"

ID: 2344270

(ots) - Folgemeldung zu Pressemeldung Ziffer 3 vom 20. April 2020

Nach den ersten Lockerungen der Corona-Schutz-Verordnung seit Wochenbeginn (20. April) sieht Polizeipräsident Uwe Jacob Grund zur Sorge: "Einige eskalieren auf dünnem Eis. Hunderte Menschen, die die weiter geltenden Kontaktbeschränkungen ignorieren, riskieren, dass wir schnell einen Rückschlag erleben. Wir alle vermissen Familien, Freunde, Partys...Normalität. Deswegen heißt es jetzt umso mehr: Durchhalten! Das Risiko für einen Rückschlag und eine wieder steigende Zahl von Infektionen ist noch zu groß für einen Freifahrtschein."

+++ Rheinpromenaden weiter im Fokus +++

Neben einem aus polizeilicher Sicht unproblematischen Start des Einzelhandels sind die innerstädtischen Rheinpromenaden inklusive der umliegenden Parks und des Rheinboulevards weiterhin im Fokus von Polizei und Stadt Köln. Trotz stark erhöhter Präsenz treffen die Beamten immer wieder auf große Gruppen. Am Donnerstagabend (23. April 2020) waren es mehr als 700 junge Menschen, die in den Abendstunden ab 21 Uhr zusammen am Rhein "abhingen" und das Kontaktverbot ignorierten.

+++ LPD Martin Lotz hält an der hohen Polizeipräsenz fest +++

Der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz, Leitender Polizeidirektor Martin Lotz, betont: "Offensichtlich haben einige den Ernst der Lage schon vergessen oder noch nie realisiert. Bei allem Verständnis ist es leider noch nicht so weit, bei wundervollem Wetter die Zeit mit Freunden zu verbringen! Deswegen werde ich meine Polizistinnen und Polizisten weiterhin in großer Zahl auf den Promenaden und in den Parks einsetzen, um die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren."

+++ Diverse Versammlungsanmeldungen für das Wochenende +++

Nachdem Stadt und Polizei Köln nach gemeinsamer Abstimmung und der positiven Entwicklungen der Corona-Pandemie wieder Versammlungen unter besonderen Auflagen ermöglichen liegen der Polizei aktuell 11 Versammlungsanmeldungen für das kommende Wochenende vor, bei denen die Ausnahmegenehmigung geprüft wird. Es ist davon auszugehen, dass noch viele weitere Anmeldungen folgen werden. Vor diesem Hintergrund appelliert Polizeipräsident Uwe Jacob wiederholt, sich mit Blick auf die Gesundheit der Bevölkerung verantwortungsvoll zu verhalten und die Auflagen zu folgen: "Die Möglichkeit sich unter Auflagen wieder zur freien Meinungsäußerung zu versammeln, ist ein wichtiger Schritt in dieser Extremsituation. Ich bitte alle Versammlungsteilnehmer dringend darum, die Auflagen und damit einhergehenden Grenzen nicht bewusst auszutesten" und erinnert an die fortan geltenden Auflagen.





Für Versammlungsanmelder gilt, dass die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen begrenzt wird. Zudem sind nur Standkundgebungen ohne Zelte und Pavillions, aber keine Aufzüge möglich, da eine Einhaltung der für den Infektionsschutz notwendigen Mindestabstände sonst nicht gewährleistet werden kann.

Des Weiteren verpflichten Stadt und Polizei den Versammlungsleiter, eine Teilnehmerliste zu erstellen und zwei Monate aufzuheben. Nur im Infektionsfall muss diese Liste auf Verlangen der Gesundheitsbehörde an diese ausgehändigt werden. Während der Versammlung müssen die Abstände zwischen den Teilnehmenden 1,5 m betragen, daneben sind für Ordner, Passanten und Einsatzkräfte 3,5 Meter breite Korridore einzurichten.

Flyer oder Informationsmaterial dürfen nicht verteilt, sondern lediglich zur Mitnahme bereitgestellt werden. Hierdurch sollen direkte Kontakten zwischen Menschen - und damit das Infektionsrisiko - minimiert werden.

+++ Resümee der fünften Woche 17.- 24. April 2020 +++

Resümee der fünften Woche: Die Streifenteams schritten seit letzten Freitag (17. April) knapp 140 Mal (davon rund 40 Mal in Leverkusen) im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen ein. Die meisten Einsatzanlässe gab es wiederholt am Wochenende (17.-19. April). An diesen Tagen schritten die Polizisten etwa 60 Mal (davon 17 Mal in Leverkusen) bei Situationen ein, die im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen stehen. Weiterhin werden die Streifenteams zum größten Teil bei Verstößen gegen das Kontaktverbot tätig oder gehen über Notruf gemeldeten Hinweisen zu solchen nach.

In der vergangenen Woche fertigten die Polizisten rund 390 Anzeigen (davon 46 in Leverkusen) wegen Verstößen gegen die Verordnung oder damit einhergehenden Zuwiderhandlungen die im Zusammenhang mit der geltenden Schutzverordnung stehen. Darunter fallen auch etliche Verstöße auf den Rheinpromenaden sowie in den umliegenden Parks (siehe dazu auch Pressemeldung Ziffer 3 vom 20. April 2020).

Hinweis: Die im Vergleich zu den Einsätzen höhere Zahl von Anzeigen ergibt sich daraus, dass ein Treffen von fünf Personen zwar nur ein Polizeieinsatz ist, daraus aber fünf einzelne Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verordnung oder andere Gesetze erwachsen können - gegen jede Person eine.

Wichtiger Hinweis zu den dargestellten Zahlen der Anzeigen und Einsätze:

Die in diesem Rückblick dargestellten Zahlen können sich noch verändern. Es handelt sich um vorläufige Zahlen aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei. Die Erfassungsmodalitäten zu diesem neuen Phänomen werden laufend optimiert. Anzeigen und Einsätze müssen teilweise nachträglich auf Bezüge zur Pandemie überprüft und nachgetragen oder entsprechend aus der Zählung gestrichen werden.

Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen können, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Eine abschließende Bewertung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (as)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

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Datum: 24.04.2020 - 16:20 Uhr
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