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Vorsicht beim Reinigen von Gesichtsmasken in der Mikrowelle

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(ots) - Wie in den Medien bereits mitgeteilt, wird ab Montag den 27. April 2020 auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei Einkäufen eingeführt. Da Feuerwehren in Deutschland bereits Brandeinsätze im Zusammenhang mit der Reinigung von Masken verzeichneten, möchte wir auf folgende Punkte hinweisen: Viele Masken haben Drahtbügel im Nasenbereich verarbeitet. Daher dürfen diese NICHT zur Reinigung in die Mikrowelle. Durch das Metall kann eine Funkenbildung erzeugt werden, welche die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen kann. Es reicht aus, die Masken zu bügeln, bei 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen oder bei 60 - 90°C. in den Backofen stecken.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie die Masken im Anschluss wiederverwenden.

Bitte halten sie trotz der Gesichtsmaske weiterhin die Abstandsregeln ein.

Bitte bleiben sie gesund.

Rückfragen bitte an:

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Datum: 26.04.2020 - 12:13 Uhr
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