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Wegen Betrugs Verurteilter konnte Geldstrafe bezahlen

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(ots) - Da ein wegen Betrugs verurteilter lettischer Staatsangehöriger die Geldstrafe von 860 Euro bezahlen konnte, musste er nicht ins Gefängnis. Der 32-Jährige wurde am Freitagabend durch Beamte der Zollverwaltung am Übergang Weil am Rhein - Otterbach kontrolliert. Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Zollbeamten fest, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorlag. Er wurde 2018 von einem Gericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 860 Euro verurteilt. Der Gesuchte wurde an die Bundespolizei übergeben. Da der 32-Jährige noch vor Ort die geforderte Summe bezahlen konnte, ersparte er sich eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Tagen. Der damals beim Betrug ergaunerte Betrag von 398 Euro, wurde im Rahmen einer Wertersatzeinziehung ebenfalls vollstreckt und musste vor Ort bezahlt werden.

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Datum: 27.04.2020 - 12:34 Uhr
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