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Schwerpunkt- Fahndungseinsatz der Bundes und Landespolizei am Leipziger Hauptbahnhof

ID: 2345839

(ots) - Heute fand von 14 bis 20 Uhr erneut ein Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei und der Gemeinsamen Einsatzgruppe Bahnhof-Zentrum (GEG BaZe) am Leipziger Hauptbahnhof statt. Die Beamten stellten mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest und leiteten zudem mehrere Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt, Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

Während des Einsatzes geriet ein jugendlicher Intensivtäter im Hauptbahnhof ins Visier der Fahnder. Der 16-jährige Syrier hielt sich trotz Hausverbot im Bahnhof auf. Bei der Kontrolle des Jugendlichen fanden die Beamten Betäubungsmittel. Gegen den 16-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Hausfriedensbruch eingeleitet.

In den Nachmittagsstunden fiel den Beamten eine Personengruppe am Bahnhof auf. Diese versuchte den Polizisten ständig auszuweichen. Wie sich bei der Kontrolle dann herausstellte, nicht ohne Grund. Denn eine der Personen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig und vom Amtsgericht AG Borna gesucht. Der 19-jährige Leipziger war weder für die Staatsanwaltschaft noch für das Amtsgericht erreichbar. Zudem fanden die Beamten bei ihm noch Betäubungsmittel.

Ein zweiter Jugendlicher wurde vom Amtsgericht Leipzig gesucht, da er seinen einwöchigen Dauerarrest im März nicht angetreten hatte. Jedoch kann der 17-jährige Leipziger diese Strafe aufgrund eines Erlasses aktuell nicht antreten. Bei der Kontrolle händigte er den Beamten allerdings einen verbotenen Gegenstand (Einhandmesser) aus.

Die Bundespolizei Leipzig leitete gegen den 19-Jährigen Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen den 17-Jährigen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.

Am frühen Abend wurden zwei Inder im Hauptbahnhof kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass beide keine gültigen Aufenthaltsdokumente besaßen. Die zeitlich befristeten Dokumente waren abgelaufen und eine Verlängerung hatten sie nicht beantragt. Zudem verstießen beide gegen ihre Aufenthaltsbeschränkungen.





Gegen die beiden indischen Bürger wurden Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalt und Verstoß gegen die räumliche Beschränkung eingeleitet.

Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geboten sind.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Leipzig Pressesprecher Jens Damrau Mobil: 0172/305 12 80 E-Mail: presse.leipzig(at)polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74165/4582462 OTS: Bundespolizeiinspektion Leipzig

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Datum: 27.04.2020 - 22:57 Uhr
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