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Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

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(ots) - (He.) Haste: Die Polizei Bad Nenndorf stellt im Rahmen der Streife am Abend,in einem Vereinsheim in Haste fest, das dort im inneren Licht eingeschaltet ist. Bei der Überprüfung werden drei Personen im Schankraum der dortigen Gaststätte festgestellt, die drei Personen genossen dort, trotz der bestehenden Auflagen des Infektionssschutzgesetzes, gemeinsam Bier. Unter den anwesenden, befand sich auch der Schlüsselverantwortliche, dieser hat nun mit einer Strafe bis zu 3000 Euro zu rechnen. Es wurde eine sofortige Schließung des Vereinsheim angeordnet.

Bad Nenndorf: Im Rahmen der Überwachung des Infektionsschutzgesetztes wurden auch in Bad Nenndorf mehrere Gruppen zwischen 3 und 5 Personen angetroffen. Diese Gruppen hielten sich im Bereich der Fußgängerzone, Hauptstraße und dem Gymnasium (Parkplatz) auf. Diesen Personen droht nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldbußen. Bei den festgestellten Personen, handelt es sich um Personen der Altersgruppe zwischen 18 und 39 Jahren. Die Polizei Bad Nenndorf bittet um die Einhaltung der Auflagen bezüglich des Infektionsschutzgesetz.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg Polizeikommissariat Bad Nenndorf Kurhausstraße 4 31542 Bad Nenndorf Telefon: 05723/94610 E-Mail: poststelle(at)pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg /

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Datum: 28.04.2020 - 08:10 Uhr
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