Bundespolizei ahndet Verstöße in Kehl
(ots) - Gestern wurde einem französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Kehl Europabrücke,aufgrund eines fehlenden triftigen Einreisegrundes, die Einreise verweigert und wurde aufgefordert nach Frankreich zurück zu fahren. Dieser Aufforderung kam er aber nicht nach und fuhr in Richtung Stadtgebiet weiter. Weil er den Weisungen der Beamten am Grenzübergang Kehl Europabrücke nicht nachgekommen ist, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro erhoben und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, der gestern Nachmittag versuchte über den geschlossenen Grenzübergang Kehl Passarelle von Frankreich nach Deutschland einzureisen.
Ein afghanischer Staatsangehöriger wurde gestern gestoppt als er verbotenerweise die Eisenbahnbrücke in Kehl überqueren wollte. Er gab den Beamten gegenüber an, in Kehl Tabakprodukte gekauft zu haben und nun wieder zurück nach Frankreich zu wollen. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zusätzlich wurden seine Personalien bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
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Datum: 28.04.2020 - 10:12 Uhr
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