Maifeiertag - Hinweise der Polizei Gütersloh
(ots) - Kreis Gütersloh (MK) - Die Polizei Gütersloh wird am Freitag (01.05.2020) kreisweite Kontrollen zum Maifeiertag durchführen. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf den bestehenden Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier werden hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung nicht nur die bekannten regionalen Ausflugsziele, wie u.a. die Dalkeauen in Gütersloh, im Fokus verstärkter Kontrollen sein. Es gilt weiterhin verbindlich die Kontaktbeschränkungen zu befolgen. D.h. der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Hierbei darf sich eine Person mit nur einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, engen Verwandten oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes in der Öffentlichkeit aufhalten. Die Polizei Gütersloh wird Verstöße gegen diese Beschränkungen laut des Bußgeldkatalogs konsequent ahnden. Neben den Kontrollen zur Einhaltung der Coronaschutzverordnung stehen auch in diesem Jahr anlassbezogene Alkohol- und insbesondere Jugendschutzkontrollen auf der polizeilichen Agenda. Bitte beachten Sie, auch die Fahrt mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss kann unter Umständen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Für den Gesetzgeber gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. In diesen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet. Unterhalb der Grenze von 1,6 Promille kann er bestraft werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unsicherheiten beim Fahren) auftreten.
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Datum: 28.04.2020 - 12:09 Uhr
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