Freiburg: Versammlungen am 30. April/1. Mai nur eingeschränkt möglich / Polizei und Vollzugsdienst der Stadt verstärkt im Stadtgebiet präsent, um Einhaltung der Corona-Verordnung zu gewährleisten
(ots) - Erfahrungsgemäß kommt es jedes Jahr am 30. April/1. Mai zu Demonstrationen und Kundgebungen im Freiburger Stadtgebiet. Aus Gründen des Infektionsschutzes können Versammlungen derzeit jedoch nur eingeschränkt stattfinden. Versammlungsanmelder müssen mit entsprechenden weitreichenden Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes rechnen.
Die Polizei wird ihre Präsenz im Stadtgebiet an beiden Tagen deutlich erhöhen, um gemeinsam mit dem Vollzugsdienst der Stadt Freiburg die Einhaltung der gültigen Corona-Verordnung zu gewährleisten. Das bedeutet konkret:
- Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Bars und Kneipen sind und bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, ebenso wie Kultureinrichtungen jeglicher Art. - Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum sind die in der Corona-Verordnung festgelegten Regelungen zu beachten.
Da der Infektionsschutz aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin hohe Priorität genießt, werden Verstöße konsequent geahndet.
Informationen über das aktuelle Geschehen werden von der Polizei einsatzbegleitend veröffentlicht, auch auf Twitter ((at)PolizeiFR) und Facebook ((at)PolizeiFreiburg). Ebenso werden dort, falls erforderlich, polizeiliche Maßnahmen erläutert.
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Am Donnerstag, 30.04.2020, ab 20 Uhr bis Einsatzende: Martin Lamprecht, Tel. 0761 882-1010 / E-Mail: Freiburg.Pressestelle(at)polizei.bwl.de / Twitter: (at)PolizeiFR / Facebook: (at)PolizeiFreiburg
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Datum: 28.04.2020 - 13:26 Uhr
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