(Geisingen / TUT) Unzulässige Ablagerung von Bauschutt (27.04.2020)
(ots) - Die unzulässige Ablagerung von Bauschutt in der sich nordwestlich des Stadtgebietes an der Bundesautobahn befindlichen Tongrube wurde dem Sachbereich Gewerbe / Umwelt des Polizeipräsidiums Konstanz am Montagnachmittag gemeldet. Abgelagert wurden die Reste von Ziegeln, Faserplatten und Fliesen.
Personen, die der Polizei sachdienliche Hinweise zum Verursacher oder einem vermutlich genutzten Transportfahrzeug geben können, werden gebeten, sich beim Sachbereich Gewerbe / Umwelt des Polizeipräsidiums Konstanz am Standort Tuttlingen, Tel. 07461 941-0, zu melden.
Rückfragen bitte an:
Herbert Storz Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1015 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 28.04.2020 - 16:41 Uhr
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