200429-4: Tanz in den Mai - Rhein-Erft-Kreis
(ots) - Gerne feiern auch wir hier im Rhein-Erft-Kreis den Brauchtum des "Tanz in den Mai". Durch den Coronavirus und die damit einhergehende erhöhte Ansteckungsgefahr sind alle Veranstaltungen der Maigesellschaften und Junggesellenvereine bereits abgesagt worden. Viele Jugendliche und junge Erwachsene wollen trotz allem feiern und ihrer Partnerin/ihrem Partner einen Maibaum/Maiherz stellen. Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass die Coronaschutzverordnung immer noch gültig ist und das Kontaktverbot weiterhin anhält. Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind nach § 12 CoronaSchVO nicht gestattet. Es sei denn eine Ausnahmeregelung (Verwandte in gerader Linie, Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen usw.) greift. Das bedeutet also die Regelungen gelten auch für Zusammenkünfte beim Baumstellen oder dem Baumtransport.
Neben der Coronaschutzverordnung kommt es jedoch auch immer wieder zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Mainacht gehört zwar zu unserer Tradition und die Liebste/der Liebste erfreut sich sicher an einem Maibaum oder -herz, die Sicherheit geht dabei trotz allem vor. Verkehrsrechtliche Ausnahmeregelungen für diesen Brauchtum werden nicht gemacht.
Deshalb beachten sie bitte die Regelungen zur Ladungssicherung, zum Personentransport auf Ladeflächen und Anhängern und alle zulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen. Durch eine nicht zweckmäßige Benutzung von zum Beispiel landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen kann gegen diese verstoßen werden. Neben diesen Regelungen ist natürlich auch der Konsum von Alkohol und das anschließende Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gestattet und mündet entweder in einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat. Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis wird während der Mainacht verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Wir wünschen eine schöne Mainacht und bleiben Sie gesund! (akl)
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Datum: 29.04.2020 - 12:09 Uhr
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