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Rund 62 kg frisches Khat im Koffer führte zu Festnahme von drei mutmaßlichen Tätern

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(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main

Ermittler der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nahmen drei Personen beim Schmuggel von etwa 62 kg frischem Khat am Frankfurter Flughafen fest. Bei der Durchsuchung von drei Wohnungen wurden insgesamt 34.800 Euro Bargeld sichergestellt. Zwischenzeitlich waren zehn Ermittlungsbeamte sowie weitere Kontrollbeamte im Einsatz.

Am Frankfurter Flughafen hatte die Röntgenanlage am 19.04.2020 bei drei Koffern aus Äthiopien einen verdächtigen organischen Inhalt angezeigt. Dieser stellte sich als frisches Khat - eine Art Kaudroge - heraus. Nachdem das Gepäck wieder dem üblichen Kreislauf zugeführt worden war, holte ein Mann zwei der Koffer mit dem Schmuggelgut ab. Er wählte als Ausgang eine nicht besetzte Zollstelle. Diese Entscheidung des Verdächtigen blieb jedoch nicht unbemerkt. Zöllner kontrollierten den 32-Jährigen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass der afrikanische Staatsangehörige scheinbar nur die Koffer abgeholt hatte, aber nicht geflogen war. Auch der dritte noch auf dem Gepäckband verbliebene Koffer konnte dem Verdächtigen zugeordnet werden. Zusätzlich zu dem Abholer machten die Kontrollbeamten des Hauptzollamts Frankfurt am Main Flughafen zwei weitere Personen ausfindig, die vor dem Flughafengebäude auf den Dritten in einem Fahrzeug warteten. Auf Grund des Verdachts des Rauschgiftschmuggels wurden die drei Personen vorläufig festgenommen. Wie sich herausstellte, waren sie bei den Fahndern schon einschlägig wegen vergleichbarer Delikte in Erscheinung getreten. Über die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main beantragten die Beamten der GER drei Wohnungsdurchsuchungen bei den beschuldigten afrikanischen Staatsangehörigen. In einer Wohnung entdeckten die Fahnder in einem extra hergerichteten Versteck Bargeld in Höhe von 22.250 Euro, in einer anderen Wohnung 12.550 Euro.





Die mutmaßlichen Drogenschmuggler wurden am nächsten Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.

Informationen zu Khat

Khat ist eine Kaudroge und wird überwiegend von aus Afrika stammenden Personen konsumiert. Hauptwirkstoffe von Khat sind Cathinon und Cathin. Diese werden beim Kauen von Khat mit dem Speichel freigesetzt. Die Substanzen sind eng mit Amphetamin verwandt.

Konsumiert wird Khat üblicherweise, indem 100-200 Gramm junge Blätter über einen Zeitraum von drei bis vier Stunden gekaut werden. Dabei werden immer wieder neue Blätter hinzugefügt.

Der Saft wird geschluckt, die Rückstände ausgespuckt. Es werden nur die frischen Blätter konsumiert, weil Cathinon in alten oder trockenen Pflanzenteilen rasch zerfällt. Ein "Portionsbündel" Khat wird für rund fünf bis zehn Euro auf dem EU-Schwarzmarkt angeboten.

Die in Khat enthaltenen Wirkstoffe Cathinon und Cathin unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Ferner birgt der Konsum von Khat, neben der strafrechtlichen Verfolgung, erhebliche gesundheitlichen Risiken.

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Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. Pressestelle Ulrike Nehling Telefon: 0172 / 6850067 E-Mail: Presse(at)zfaf.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116258/4584762 OTS: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.

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Datum: 30.04.2020 - 09:55 Uhr
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