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Rheinisch-Bergischer Kreis/Odenthal - Erneut verbotenes Rennen vor den Augen der Polizei

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(ots) - Am Montagnachmittag (27.04.) ist ein junger Motorradfahrer auf der Hauptstraße zwischen Odenthal-Altenberg und Blecher aufgefallen.

Die zivile Motorradstreife der Polizei RheinBerg ahndete gegen 15:30 Uhr einen Verkehrsverstoß eines Kradfahrers auf der Strecke. Während dieser Überprüfung fiel dem Beamten eine Yamaha auf, dessen Fahrer wiederholt die Strecke auf und ab fuhr. Dabei wurde das Motorrad offensichtlich auf den Geraden maximal beschleunigt und in den Kurven schliffen die Fußrasten auf der Fahrbahn.

Der 18-jährige Bergisch Gladbacher konnte in Altenberg kontrolliert werden. Dabei fiel eine Dashcam auf, mit der der junge Mann seine Fahrt verbotenerweise aufgezeichnet hatte. Bei der ersten Sichtung am Anhalteort konnten sofort erhebliche Verstöße festgestellt werden und die Kamera wurde sichergestellt.

Bei der Auswertung der Videoaufzeichnungen zeigte sich eine Vielzahl von erheblichen Verkehrsverstößen. Der 18-Jährige hat die Strecke über einen Zeitraum von circa zwei Stunden befahren, um offensichtlich maximale Geschwindigkeiten zu erzielen und das sogenannte "Knieschleifen" zu trainieren.

In den Kurven erreichte er bei erlaubten 30 km/h fast 90 km/h, auf den Geraden bei erlaubten 50 km/h fast 100 km/h. Das bestehende Überholverbot missachtete er wiederholt - in einem Fall überholte er sogar einen Fahrschulwagen und den davor fahrenden Fahrschüler auf seinem Motorrad. Glücklicherweise ist es bei den zwei Stunden "Renntraining" nicht zu einem Unfall gekommen.

Den Bergisch Gladbacher - der sich noch in der Probezeit befindet - erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Rennens und einem Verstoß nach der Datenschutzgrundverordnung.

In diesem Jahr hat die Polizei RheinBerg bereits knapp 20 Strafverfahren wegen verbotener Rennen eingeleitet. "Meine Beamtinnen und Beamten werden insbesonders in der neu begonnenen Saison auch weiterhin mit aller Konsequenz gegen erhebliche Verkehrsverstöße im Kreisgebiet vorgehen. Gerade die enormen Belästigungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Vielzahl der Motorradfahrer, die sich nicht an die Regeln halten, haben wir im Fokus" stellte Landrat Stephan Santelmann fest.





Alleine in dieser Woche ahndeten die Motorradpolizisten über 50 Überhol- und Geschwindigkeitsverstöße von Kradfahrern. (rb)

Info: §315d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr ... 3.: sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Datum: 30.04.2020 - 12:32 Uhr
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