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Südhessen: Kontaktverbot und Abstandsgebot gelten auch am 1. Maiwochenende

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(ots) - "Bleiben Sie gesund!" - Worte, die in der heutigen Zeit mehr Gewicht denn je haben. Das Corona-Virus macht vor nichts und niemanden halt. Das gesellschaftliche Leben mit Veranstaltungen, Festen und Feiern ist zum Umdenken gezwungen. Es liegt an jedem Einzelnen für alle da zu sein. Im Vordergrund steht nach wie vor die Ansteckungsgefahr mit dem Virus und die bestmögliche Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zum Schutze aller. Der beste Schutz ist zu Hause zu bleiben.

Geben Sie dem Virus keine Gelegenheit sich am 1. Mai weiterverbreiten zu können. Halten Sie sich nach wie vor an das Kontaktverbot und das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Meter. Reduzieren Sie Ausflüge oder Besuche auf ein absolut notwendiges Minimum. Vermeiden Sie Menschengruppen von mehr als zwei Personen, ausgenommen Familien aus einem Haushalt, die sich auf öffentlichen Plätzen oder in Parks aufhalten.

Die Polizei in Südhessen wird auch an dem Maiwochenende mit ihrer wahrnehmbaren Präsenz ein erhöhtes Augenmerk darauf haben, dass die geltenden Regeln eingehalten werden. Zusammenkünfte entgegen der Vorgaben der Verordnung, wie Gruppenbildungen, Maifeiern mit oder ohne Essen und Trinken, werden konsequent aufgelöst und auch in Einzelfällen geahndet.

Nur gemeinsam können wir Stück für Stück zur Normalität zurückkehren. Halten Sie durch und bleiben Sie vor allem gesund!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südhessen Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Christiane Hansmann Telefon: 06151/969-2410 o. mobil: 0152/218 83 783 Fax: 06151/969-2405 E-Mail: pressestelle.ppsh(at)polizei.hessen.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4585434 OTS: Polizeipräsidium Südhessen

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Datum: 30.04.2020 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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