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Zoll in Hessenüberprüft im Speditions- und Logistikgewerbe

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(ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Gießen, Frankfurt und Darmstadt haben gestern und heute bei abgestimmten Kontrollen auf der Autobahn A 5 und rund um den Frankfurter Flughafen den Lkw-Güterverkehr ins Visier genommen.

Infolge der Pandemiemaßnahmen kam es vermehrt zu Hinweisen durch Logistikverbände, dass neben einem Auftragsrückgang vermehrt Transportaufträge von Wettbewerbern zu niedrigen Preisen angeboten würden, bei denen die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere Verstöße gegen den Mindestlohn, befürchtet wird.

Dies nahm der Zoll zum Anlass gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr Kontrollen bei den Transportunternehmen zu machen.

"Auch, wenn die Corona-Pandemie den Dienstbetrieb beim Zoll beeinflusst, finden risikoorientierte Kontrollen durch die FKS-Einheiten statt. Hinweisen und konkreten Anhaltspunkten auf Straftaten oder monetären Schäden gehen wir weiterhin nach. Auch die meisten Fahrer begrüßten unser Vorgehen und zeigten größtenteils Verständnis", konstatiert Aileen Adami, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt.

Bei den Kontrollen in Frankfurt, Heppenheim und auf dem Rastplatz Reinhardshain in Mittelhessen überprüften insgesamt 42 Kontrolleure die Beschäftigungsverhältnisse und die Einhaltung der Sozial- und Mindestlohnvorschriften von insgesamt 52 Fahrern. Darunter waren 31 deutsche Fahrer und 21 ausländische Fahrer. Dabei wurden nicht nur die Fahrerkarten ausgelesen, sondern auch alle Ausweise auf Echtheit überprüft.

In 16 Fällen kam es zu Beanstandungen, bei 24 Fällen müssen weitergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohnes durchgeführt werden, drei Fahrer waren zudem nicht zur Sozialversicherung angemeldet.

Auf dem Rastplatz Reinhardshain wurde ein russischer Fahrer vorläufig festgenommen. Der 46-Jährige hatte keine gültige Arbeitsberechtigung und war für eine südhessische Spedition im innerdeutschen Güterverkehr unterwegs. Er wurde durch die Ausländerbehörde des Landkreises Gießen ausgewiesen und muss Deutschland verlassen. Sein Lkw blieb stehen.





Am Frankfurter Flughafen entdeckten die Zöllner in einem Lkw einen manipulierten Fahrtenschreiber, der nicht funktionierte. Hier erwartet den Unternehmer ein hohes Bußgeld oder die Stilllegung des Lkw, wenn der Mangel nicht beseitigt wird.

Bedienstete des Bundesamtes für Güterverkehr stellten in 3 Fällen Verstöße gegen die Sozial- und Güterverkehrsvorschriften fest und erhoben zum Teil hohe Bußgelder.

Im Bundesland Hessen sind für die nähere Zukunft weitere Kontroll-/Prüfmaßnahmen in der Logistikbranche vorgesehen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt stellv. Pressesprecherin Aileen Adami Telefon: 06151-9180-1007 E-Mail: presse.hza-darmstadt(at)zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121241/4585497 OTS: Hauptzollamt Darmstadt

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Datum: 30.04.2020 - 15:49 Uhr
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