Zollkontrolle von 29 LKW und Kleintransportern am Frankfurter Flughafen Fahrtenschreibermanipulation sowie sechs mutmaßliche Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt
(ots) - Am 30. April kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner die Fracht von insgesamt 29 Last-kraftwagen und Kleintransportern an verschiedenen Zugangstoren des Frankfurter Flughafens.
Gleichzeitig kontrollierten Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 14 der Fahrzeuge und deren Fahrer nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Im Fokus der Kontrollen standen die Arbeitsbedingungen der Fahrer von Lastkraftwa-gen und Kleintransportern. Die in dieser Branche beschäftigten Arbeitnehmer unterlie-gen den Regelungen nach dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,35 Euro und gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden. Neben der ersten Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse und dem Ab-gleich der Daten mit der Deutschen Rentenversicherung sowie den Lohn- und Melde-unterlagen wurde eine Auswertung der Tachografen und Fahrerkarten vorgenommen. Hierbei wurden in drei Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung und in drei Fällen Anhaltspunkte für die Ausübung einer Er-werbstätigkeit ohne Anmeldung zur Sozialversicherung festgestellt.
In einem weiteren Fall wurde festgestellt, dass ein LKW mit einem zulässigen Ge-samtgewicht von über 7,5 Tonnen mit einem durch Manipulation außer Kraft gesetz-ten Fahrtenschreiber genutzt wurde. Durch die hinzugezogene, hier sachlich zuständi-ge Landespolizei wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs eingeleitet.
"Passagierverkehr gibt es aktuell kaum, dafür brummt der Frachtverkehr. Wir müssen damit rechnen, dass die Täter findig sind und sich auf veränderte Schmuggelrouten einstellen. Außerdem gibt es Anhaltspunkte dafür, dass z.B. versucht wird, mit fehler-hafter oder minderwertiger Schutzausrüstung illegal Geld zu verdienen. Wir beobach-ten die Lage nach der Risikoanalyse und passen unsere Kontrollen gezielt an", so Markus Tönsgerlemann, Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main.
Zusatzinformation zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit Unser Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main führte im Jahr 2019 umfangreiche Prüfungen bei 370 Arbeitgebern durch. 3.186 Personen wurden befragt. Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 6,5 Millionen Euro. 796 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen, sowie 534 Bußgeldverfahren. 357 Strafverfahren wurden eingeleitet, sowie 198 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Die Summe der festgesetzten Geldbußen beläuft sich auf 97.751 Euro. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckte Vermögensarreste in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro, und sicherte vorläufig Vermögen in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Ermittlungen gegen eine Tätergruppierung von Servicefirmenbetreibern geführt, die über mehr als 10 Jahre sieben verschiedene Servicefirmen im Baubereich betrieben haben. Diese sogenannten Servicefirmen erbrachten aber keine eigenen Bauleistungen, sondern wurden zu illegalen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung von sog. Abdeckrechnungen, gegen Provisionszahlung betrieben. Auf den Konten der Servicefirmen wurden im ermittelten Tatzeitraum mehr als 100 Millionen Euro eingezahlt. Durch den Verkauf der sog. Abdeckrechnungen wurden die Rechnungskäufer in die Lage versetzt, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren, zu verschleiern. Am 06. Dezember 2019 verhängte das Landgericht Frankfurt folgende Haftstrafen: Fünf Jahre und vier Monate, drei Jahre und vier Monate, zwei Jahre und fünf Monate, zwei Jahre auf Bewährung und 500 Arbeitsstunden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Datum: 30.04.2020 - 17:49 Uhr
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