Lkrs Tuttlingen
(ots) - Tuttlingen
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß Corona Verordnung
Durch einen Zeugen wurde mitgeteilt, dass eine Türe zum Hochschulcampus in der Kronenstraße leicht offenstehen würde. Die Überprüfung durch mehrere Streifen des Polizeireviers Tuttlingen ergab, dass sich drei junge Männer widerrechtlich in einem Aufenthaltsraum aufhielten. Sie gaben an, dass sie gerade ein Handy aufgeladen hätten. Die drei Personen, im Alter von 17 und 20 Jahren, haben sich nun wg. Hausfriedensbruch, Entziehung elektrischer Energie sowie wegen des Verstoßes gegen die Corona Verordnung zu verantworten. Da einer der beiden 20-jährigen außerdem noch Marihuana mitführte, gelangt er außerdem wegen dem Besitz von Betäubungsmittel zur Anzeige.
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Datum: 03.05.2020 - 10:21 Uhr
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