Hamborn: Ordnungshüter im Einsatz gegen Störerszene an der L1
(ots) - Mit einem Großaufgebot an Polizisten aus Duisburg und Düsseldorf hatten die Beamten mit Unterstützung von Mitarbeitern der Stadt am langen Wochenende erneut vor allem die Raser-, Poser- und Tuningszene im Visier.
Sie kontrollierten jeweils in den Abendstunden am Donnerstag (30. April), Freitag (1. Mai) und Samstag (2. Mai) im Duisburger Norden im Bereich der L 1 in Hamborn insgesamt rund 700 Fahrzeuge.
Ob szenetypisches Auto oder nicht, von Verstößen gegen die Gurtpflicht, Mängel am Wagen über das verbotswidrige Benutzen eines Handys am Steuer - den Einsatzkräften ging alles ins Netz. So auch diejenigen, die fälschlicherweise meinen, die Stadt sei eine Rennstrecke: Trauriger Spitzenreiter ist ein verantwortungsloser Raser gewesen, der mit 111 km/h bei erlaubten 50 km/h in die Geschwindigkeitskontrolle fuhr. Konsequenz: Zwei Monate Fahrverbot, 280 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Die Polizei blickt zufrieden auf die Einsätze zurück und hat deutlich gezeigt, dass im Duisburger Straßenverkehr kein rechtsfreier Raum herrscht. Auch zukünfig werden die Beamten konsequent kontrollieren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizeipräsidium Duisburg Telefon: 0203/2801046 Fax: 0203/2801049
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4586431 OTS: Polizei Duisburg
Original-Content von: Polizei Duisburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.05.2020 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2348529
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DU
Stadt:
Duisburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hamborn: Ordnungshüter im Einsatz gegen Störerszene an der L1"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Duisburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).