200504-2: Einbrüche in Kindergärten - Hürth
(ots) - In der Zeit zwischen 04:30 und 05:20 Uhr brachen Unbekannte am Samstag (02. Mai) in zwei Kindergärten ein. Dabei lösten sie die Alarmanlagen aus.
Zunächst lösten die Täter in der Lortzingstraße gegen 05:00 Uhr einen Einbruchmeldealarm im dortigen Kindergarten aus. Mit mehreren Streifenwagen suchten die Polizisten den Tatort auf, umstellten diesen und durchsuchten das Gebäude. Dabei stellten sie eine aufgehebelte Tür fest. Im Gebäudeinneren durchsuchten die Täter mehrere Schränke. Ob sie dabei Beute machten, ist derzeit unbekannt.
Gegen 05:20 Uhr lösten weitere Einbrecher in einem Kindergarten an der Berrenrather Straße einen Einbruchmeldealarm aus. Auch hier hebelten die Täter eine Tür auf und flüchteten vermutlich aufgrund der Alarmauslösung.
In beiden Fällen suchen die Ermittler des Kriminalkommissariates 23 in Brühl nach Zeugen, die an beiden Tatorten Verdächtige gesehen haben und sachdienliche Angaben machen können. Diese Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02233 52-0 zu melden. (bm)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/4586949 OTS: Polizei Rhein-Erft-Kreis
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2020 - 10:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2348848
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 200504-2: Einbrüche in Kindergärten - Hürth"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).