Ohne Führerschein und mit Haftbefehl gesucht
(ots) - Etwas über 2.000,- Euro und eine Geldstrafe in Höhe von 400,-Euro mussten am gestrigen Sonntag, den 03. Mai 2020 zwei Männer zahlen, um ihre Reise fortsetzen zu können.
Bei der Kontrolle eines aus Dänemark kommenden Kleintransporters stellten die Bundespolizisten die beiden Männer fest. Zunächst wurde der polnische Fahrer aufgefordert sich auszuweisen. Hierbei wurde er u. a. auch aufgefordert seinen Führerschein auszuhändigen. Dieser Aufforderung konnte er nicht nachkommen. Schnell ließ sich auch herausfinden, warum er dies nicht konnte. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass ihm seit August 2015 die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zur Sicherstellung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,- dänischen Kronen (ca. 530,- Euro) erhoben. Doch damit nicht genug. Es kamen nochmals 400,- Euro hinzu, da gegen den Polen von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein Haftbefehl aus dem Jahr 2018 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Mit Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte er eine 20-tägige Haft abwenden. Aber auch sein deutscher Beifahrer musste tief in die Tasche greifen. Da sein polnischer Kollege keinen Führerschein besaß, wollte dieser die Fahrt fortsetzen. Hierfür legte er den Bundespolizisten einen moldawischen Führerschein vor. Eine Überprüfung des Dokuments ergab jedoch, dass es sich hierbei offensichtlich um eine Totalfälschung handelte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Recherchen ergaben, dass der Mann bereits zurückliegend wegen Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht und ihm die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zur Sicherung des Strafverfahrens sowie wegen des wiederholten Verstoßes eine Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500,- dänischen Kronen (ca. 1.500,- Euro) angeordnet.
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Datum: 04.05.2020 - 11:29 Uhr
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