Vierfach Gesuchter stellt sich selbst
(ots) - Ein Mann gegen den vier Ausschreibungen, davon drei zur Festnahme, bestanden hat sich selbst bei der Bundespolizei gestellt. Am Sonntagmittag erschien ein 29-Jähriger beim Bundespolizeirevier in Freiburg und gab an sich stellen zu wollen. Eine Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen ergab vier offene Ausschreibungen. Da der 29-Jährige im Januar 2020 unentschuldigt einer Hauptverhandlung wegen Diebstahl verblieben war bestand ein Sicherungshaftbefehl. Wegen Erschleichen von Leistungen waren 300 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe zu vollstrecken und wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte 1320 Euro oder 132 Tage Freiheitsstrafe. Zudem bestand eine Aufenthaltsermittlung wegen Erschleichen von Leistungen. Der deutsche Staatsangehörige wurde durch die Bundespolizei festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Vollstreckung des Sicherungshaftbefehls und die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an. Die geforderten Geldstrafen konnte der 29-Jährige nicht bezahlen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: 07628 8059-104 E-Mail: pressestelle.weil(at)polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/4587330 OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2020 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2349155
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-WEIL
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Vierfach Gesuchter stellt sich selbst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).