Streit einer Gruppe und Bedrohung mit einer Waffe
(ots) - Im Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen es zum Streit kommt. Schnell wird etwas gesagt, was er oder sie nicht so meint. Doch anders verhält es sich, wenn jemand gezielt bedroht wird und die Polizei gerufen werden muss. Das kann ein Strafverfahren nach sich ziehen, wie im folgenden Fall.
In der Nacht vom 1. zum 2. Mai kam es zu einer Auseinandersetzung in Rostock Schmarl zwischen mehreren Personen. Im Vorfeld meldete sich ein 26-Jähriger bei der Polizei. Seine Freundin werde telefonisch bedroht. Der Tatverdächtige, ein 31-Jähriger, sei bekannt. Kurze Zeit später suchte der 26-Jährige Geschädigte den Tatverdächtigen zu Hause auf. Zwei Freunde, ein 29 und ein 30-Jähriger, begleiteten ihn.
Bei dem Wohnhaus des 31-jährigen Tatverdächtigen angekommen, schritt dieser zusammen mit zwei Begleitern aus dem Haus heraus. Er kam auf den Hinweisgeber zu und drohte ihm mit Schlägen. Im Hosenbund trug er laut Zeugenaussagen eine Waffe bei sich. Während er die Waffe an seinem Hosenbund sichtbar machte, richtete er eine weitere Drohung an den Hinweisgeber. Einer der Begleiter, ein 45-Jähriger, schwang mit einer Eisenstange um sich und drohte damit. Es kam zu einer verbalen, jedoch keiner körperlichen Auseinandersetzung. Ihr war eine private Streitigkeit vorausgegangen.
Bei den Beteiligten handelt es sich um Personen deutscher Herkunft. Es wurden Strafanzeigen wegen Bedrohung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen.
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Datum: 04.05.2020 - 15:29 Uhr
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