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Wenn man alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis ein Bierchen holen fährt...

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(ots) - Polizisten wollten Dienstagnacht einen Autofahrer anhalten, der dann mitten auf der Straße ausstieg. Letztendlich stellte sich heraus, dass er alkoholisiert war und keine Fahrerlaubnis besaß.

Aufgefallen war ihnen der Pkw um 2.50 Uhr auf der Kaldenkirchener Straße. Sie entschlossen sich zur Kontrolle, stellten dann aber fest, dass der Fahrer schon mitten auf der Fahrbahn angehalten hatte und ausgestiegen war.

Da die Polizisten Alkoholgeruch wahrnahmen und der Fahrer offensichtliche Gleichgewichtsprobleme hatte, führten sie einen entsprechenden Vortest mit ihm durch. Dieser bestätigte den Verdacht, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.

Er besitzt keine gültige Fahrerlaubnis. Warum er dann mit dem Auto fahre? Er habe sich ein Bier holen wollen. Statt dieses kühlen Gerstensaftes erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis. (cw)

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Datum: 05.05.2020 - 12:17 Uhr
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