Ahlen. Autofahrer bei Alleinunfall schwer verletzt
(ots) - Am Dienstag, 05.05.2020, um 11.40 Uhr, ereignete sich auf der B 58 in Ahlen ein Verkehrsunfall, bei dem sich der 49-jährige Fahrer eines Pkw schwer verletzte. Der 49-Jährige befuhr mit seinem Pkw die B 58 aus Richtung Ahlen kommend in Fahrtrichtung Drensteinfurt. Dabei kam er mit seinem Pkw aus ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab, fuhr parallel zur B 58 und kollidierte mit dem Widerlager einer Brücke. Durch den Aufprall schleuderte der Pkw über die Brückenböschung gegen einen Brückenpfeiler. Hierdurch verletzte sich der Fahrer schwer. Nachdem Rettungskräfte den Mann aus seinem Pkw befreit hatten brachte ihn ein angeforderter Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus. Ein Abschleppdienst entfernte den Pkw von der Unfallstelle. Für die Dauer der Unfallaufnahme sperrten Einsatzkräfte die B 58 für etwa zwei Stunden.
Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:
Polizei Warendorf Pressestelle Telefon: 02581/600-130 Fax: 02581/600-129 E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizei Warendorf Leitstelle Tel.: 02581/600-244 Fax: 02581/600-249 Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52656/4588984 OTS: Polizei Warendorf
Original-Content von: Polizei Warendorf, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.05.2020 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2350101
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WAF
Stadt:
Warendorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ahlen. Autofahrer bei Alleinunfall schwer verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Warendorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




