Temporäre Öffnung von Grenzübergang an der deutsch-schweizerischen Grenze
(ots) - Ab Dienstag, den 6. Mai 2020, wird der Grenzübergang Rheinheim / Zurzach temporär und nur für Berufspendler zusätzlich geöffnet. Zudem wird der Transit von Berufspendlern aus der Schweiz in die Schweiz durch den "Jestetter Zipfel" gestattet.
In enger Abstimmung mit der Eidgenössischen Zollverwaltung kann der Grenzübergang Rheinheim / Zurzach ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, temporär zur Entlastung der zugelassenen Grenzübergänge geöffnet werden. Die Öffnung ist beschränkt auf Montag bis Freitag, zwischen 05:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Grenzübertritt untersagt. Berechtigt zur Nutzung des Grenzüberganges Rheinheim / Zurzach sind ausschließlich Berufspendler. Eine Zollabfertigung ist nicht möglich.
Ebenfalls ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, ist der Transit für Berufspendler aus der Schweiz durch den "Jestetter Zipfel" in die Schweiz möglich.
Die Berufspendlereigenschaft ist durch die Pendlerbescheinigung nachzuweisen. Die Pendler müssen für den Grenzübertritt einen gültigen und anerkannten Pass oder ein gültiges und anerkanntes Passersatzdokument vorweisen können.
Die Pendlerbescheinigung steht auf der Homepage der Bundespolizei unter https:// www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5 931604#doc13824392bodyText9 als Download zur Verfügung.
Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/ DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/theme n/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html. Bitte beachten Sie generell auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherhei tshinweise.
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Datum: 05.05.2020 - 16:25 Uhr
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