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Gießen: Zahlreiche Kontrollen zum Schutz von "Schwächeren Verkehrsteilnehmern"

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(ots) - Die Polizei Gießen führt im Rahmen Verkehrssicherheitsaktion "Schwächere Verkehrsteilnehmer 2020" in der Zeit vom 04. Mai bis 10. Mai 2020 zahlreiche Verkehrskontrollen zum Schutz der im Straßenverkehr besonders gefährdeten Personengruppe - Kinder, ältere Menschen und Radfahrer - durch. Um Verkehrsunfälle unter Beteiligung von diesen "schwächeren Verkehrsteilnehmern", insbesondere mit Verletzten und Getöteten, zu reduzieren, wird das Polizeipräsidium Mittelhessen in dieser Woche verstärkt auf diese Personengruppe einen Schwerpunkt legen. Die Beamten werden in diesem Zeitraum an stark frequentierten Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen und an Schulen auf Verstöße durch Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer achten. Bei den Aktionen werden die Verkehrsteilnehmer aber auch auf die Gefahren durch Benutzung von Mobiltelefonen, MP3- Playern oder anderen elektronischen Geräten im Straßenverkehr hingewiesen und bei Verstößen geahndet.

Wer am Mittwoch (06. Mai) mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrrad unterwegs war, wurde durch kontrollierende Beamte des regionalen Verkehrsdienstes im Gießener Altenfeldsweg über die vorschriftsmäßige Ausstattung aufgeklärt.

Zwischen 08.00 und 14.00 Uhr überprüften die Ordnungshüter 95 Fahrräder, davon wurden 37 Räder bzw. das Verhalten des Bikers beanstandet. 20 Radler trugen während der Fahrt in beiden Ohren Stöpsel zum Musikhören. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Strafe von 10 Euro vor. Bei über zwölf Rädern fehlten die lichttechnischen Einrichtungen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass oftmals bei gutem Wetter Lichtsteckaufsätze von den Fahrern nicht mitgenommen werden. Den Fahrern drohen in diesen Fällen eine Geldbuße von 20 Euro. Zu einer Erhöhung kann es kommen, wenn es zu einer Gefährdung kommt oder zu einem Unfall.

Drei Besitzer müssen an ihrem Fahrrad eine Klingel nachrüsten. Mit einem Bußgeld von 55 Euro darf eine ältere Frau rechnen. Sie telefonierte während der Fahrt und ließ sich bei der Kontrolle nicht davon abbringen. Offenbar war ihr das Verbot nicht bewusst.





Ein Rollerfahrer geriet ebenfalls in die Kontrolle. Bei der Überprüfung seiner Fahrzeugpapiere stellten die Ordnungshüter fest, dass möglicherweise eine Urkundenfälschung vorliegt. Die Ermittlungen dauern hierzu noch an.

Insgesamt stießen die Kontrollen bei den beteiligten Radfahrern auf eine sehr positive Resonanz. In den meisten Fällen reichte ein aufklärendes Gespräch aus. Ein verkehrssicheres Fahrrad und die Benutzung von Fahrradhelmen tragen mit zur Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer bei. Nicht zu vergessen sind die neuen Veränderungen zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern nach der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung. Insbesondere Radfahrer und Fußgänger sollen im innerstädtischen Verkehr besser geschützt werden. Diese und weitere Änderungen stehen im neuen Bußgeld-Katalog: https://www.bmvi.de/SharedDo cs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html

Sabine Richter

Pressesprecherin

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Datum: 07.05.2020 - 09:34 Uhr
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