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Fahrer floh nach Rettung von der Unfallstelle

ID: 235138

(ots) - Am Montagabend (02. August) um 22:35 Uhr
befreite nach einem Verkehrsunfall ein Zeuge einen 20-Jährigen aus
einem Unfall-PKW. Nachdem der Gerettete sich kurz erholte, lief er
davon. Warum diese Flucht unsinnig ist, ergibt sich aus der
nachfolgenden Meldung.

Zur Unfallzeit fuhr der 20-Jährige mit einem Kleinwagen
(Pizzataxi) auf der Von-Frentz-Straße in Richtung Sintherner Straße.
An einem Engpass durch parkende Fahrzeuge kam ihm ein anderes
Fahrzeug entgegen. Der Kleinwagenfahrer verlor die Kontrolle über
sein Fahrzeug und prallte gegen einen geparkten PKW. Er kippte mit
dem Auto um. Es blieb auf der linken Seite liegen. Der Fahrer bat
Unfallzeugen um Hilfe beim Aussteigen mit den Worten: "Kannst Du mir
helfen?" Ihm wurde geholfen, er bedankte sich mit einem kurzen
"Danke" und lief zwei Minuten später davon.
Eintreffende Rettungs- und Polizeikräfte sicherten und räumten die
Unfallstelle. An dem Kleinwagen, dessen Halter während der
Unfallaufnahme am Ort erschien, entstand ein Sachschaden von circa
12.000 Euro. Er wurde abgeschleppt. Der beschädigte geparkte Wagen
war ebenfalls nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
Nach dem Flüchtigen wurde gleichzeitig mit mehreren Einsatzfahrzeugen
gefahndet, weil nicht auszuschließen war, dass er aufgrund eines
möglichen Schocks die Kontrolle über sein Handeln verloren hatte.
Im Kleinwagen fand die Polizei die Personalpapiere des Fahrers, der
keinen Führerschein besitzt. Er war im Auftrag des Halters (so seine
Angaben) bereits über Tag als Pizzataxifahrer unterwegs und nun auf
dem Weg mit dem Wagen nach Hause. Gegen den Halter wurde eine
Strafanzeige wegen Zulassen oder Anordnen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis erstattet.

Der Flüchtige ist bei der Polizei kein Unbekannter. Am letzten
Freitag -30.07.2010 - 08:35- berichteten wir mit unserem Artikel "28




Straftaten auf einmal geklärt nach DNA-Treffer" über ihn als
Verdächtigen in einem Fall von PKW-Diebstahl und Farbschmierereien.
Aufgrund der neuerdings vorgefundenen Spuren und seiner
Personalpapiere dürfte es keinen Zweifel an seiner Täterschaft geben,
vielleicht meldet sich der Fahrer aber aufgrund der erdrückenden
Spurenlage selbst beim Verkehrskommissariat in Hürth unter Telefon:
02233-520.



Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 -  3305
Fax: 02233- 52 -  3309                                              
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233-  52 -  0
Fax:      02233- 52 - 3409 


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Datum: 03.08.2010 - 11:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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