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Freiheitsstrafe für Schwarzarbeit am Bau

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(ots) - Zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten verurteilte das Amtsgericht Nürnberg den Inhaber einer Firma für Abbrucharbeiten aus Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dem heute 50 - Jährigen nachgewiesen, dass er über Jahre hinweg Schwarzlöhne in Höhe von insgesamt 190.000 Euro an angemeldete und nicht angemeldete Arbeitnehmer ausbezahlt hatte. Um zu verschleiern, dass er die dafür nötigen Einnahmen aus Schwarzarbeit erzielt hatte, hatte er sich von anderen Firmen Abdeckrechnungen ausstellen lassen.

Der Sozialversicherung entstand durch die Taten ein Schaden von über 137.000 Euro.

Der Beschuldigte wurde zur Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Verfahren war Teil eines größeren Ermittlungskomplexes, zu dem voraussichtlich in diesem Jahr noch mehrere Hauptverhandlungen anstehen.

Zusatzinfo: Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von Servicefirmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, z. B. Schmiergelder für Auftraggeber, genutzt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg Pressesprecherin Martina Stumpf Telefon: 0911-9463-1118 E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de www.zoll.de

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Datum: 08.05.2020 - 07:00 Uhr
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