(Liptingen / TUT / B 14 / 311) Nicht angemessenes Verkehrsverhalten (07.05.2020)
(ots) - Nicht angemessen war das Verkehrsverhalten des 31-jährigen Lenkers eines Lastkraftwagens, der auf Gemarkung Liptingen die Bundesstraße 14 / 311 aus Richtung Tuttlingen in Fahrtrichtung Meßkirch befuhr.
Trotz Überholverbot überholte der 31-Jährige einen vorausfahrenden Sattelzug. Die deshalb erfolgte Überprüfung des Betroffenen durch Polizeibeamte des Verkehrsdienstes Zimmern ob Rottweil führte zur Feststellung, dass die auf dem Lkw geladenen Container nicht gesichert waren. Die Auswertung der Fahraufzeichnung ergab, dass der 31-Jährige beim Überholvorgang zusätzlich die höchstzulässige Geschwindigkeit überschritten hatte.
Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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Datum: 08.05.2020 - 16:04 Uhr
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